Lungenscreening

Seit dem 1. April 2026 ist die Lungenkrebs-Früherkennung (Lungenscreening) mittels Niedrigdosis-Computertomographie für starke Raucherinnen und Raucher eine Leistung die nun auch gesetzlich Versicherte in Anspruch nehmen können. Die Röntgenpraxis Am Marstall bietet nun an mehreren Standorten diese Untersuchung nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben an – schonend, hochauflösend und mit modernster Gerätetechnik.

Was ist die Niedrigdosis-CT zur Lungenkrebs-Früherkennung?

Die Niedrigdosis-CT (auch Low-Dose-CT, kurz LDCT) ist eine Computertomografie des Brustkorbs ohne Kontrastmittel und mit einer niedrigen Strahlendosis. Trotz der geringen Strahlenexposition liefert sie eine hochauflösende Darstellung der Lunge.

Ziel ist es, Lungenkrebs bereits in einem frühen Stadium zu erkennen – also zu einem Zeitpunkt, an dem in der Regel noch keine Beschwerden auftreten und die Behandlungsmöglichkeiten optimaler sind. Wissenschaftliche Studien belegen, dass bei der gesetzlich definierten Risikogruppe der Nutzen dieser Früherkennung, die Risiken durch die eingesetzte Röntgenstrahlung deutlich überwiegt.

Für wen ist das Lungenscreening geeignet?

Die Untersuchung ist ein Früherkennungsprogramm für aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher. Ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, prüft Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt, Ihre Internistin/Ihr Internist oder Ihre Arbeitsmedizinerin/Ihr Arbeitsmediziner im Rahmen einer Erstberatung.

Die Voraussetzungen im Überblick

❗Wichtig: Für die Untersuchung benötigen wir einen ausgefüllten Bericht Ihrer erstberatenden Ärztin oder Ihres erstberatenden Arztes. Diesen Bericht legen Sie zusammen mit der Überweisung bei uns in der Praxis vor. Ohne diesen Bericht kann die Früherkennung nicht durchgeführt werden.

Rauchintensität berechnen

Packungsjahre berechnen

Ein Packungsjahr entspricht einer Schachtel Zigaretten (20 Stück) pro Tag über ein Jahr. Für das Lungenkrebs-Screening sind mindestens 15 Packungsjahre erforderlich.

Packungsjahre

Bitte beide Felder ausfüllen.

Formel: Zigaretten pro Tag ÷ 20 × Raucherjahre

Die Berechnung dient der Orientierung. Ob die Voraussetzungen für das Lungenkrebs-Screening erfüllt sind, entscheidet die überweisende Ärztin oder der überweisende Arzt.

Übernehmen die Krankenkassen die Kosten?

Ja. Für gesetzlich Versicherte, welche die genannten Voraussetzungen erfüllen, werden die Kosten des Lungenscreenings von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Untersuchung kann alle zwölf Monate in Anspruch genommen werden.

 

Wenn Sie privat versichert sind, trägt die Kosten in der Regel Ihre Krankenversicherung.

Ablauf der Untersuchung

Häufige Fragen zum Lungenscreening